AGB

Evard Antennenbau AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Parteien und Gegenstand der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend „“ genannt) regeln sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen Evard Antennenbau AG (nachfolgend Evard genannt) und der Kundin/dem Kunden (nachfolgend „“ im Zusammenhang mit der Benutzung der Evard Telekommunikations- Dienstleistungen über das Kabelfernsehnetz und der damit verbundenen Produkte. Die Benutzung von Internet-Dienstleistungen von Evard wird in separaten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Internetdienstleistungen geregelt. Als Kunde wird jede juristisch oder natürliche Person bezeichnet, welche mit Evard einen Vertrag abgeschlossen hat. Dies gilt auch für Personengesellschaften. Eine natürliche Person kann nur Kunde werden, wenn sie mindestens 18 Jahre alt ist. Ist die /der Interessent/-in noch nicht 18 Jahre alt, aber mindestens 16 Jahre alt, kann der/die Interessent/-in mit schriftlicher Zustimmung der gesetzlichen Vertreter Kunde werden.

2. Leistungen/Dienstleistungen
Umfang und Inhalt der Dienstleistungen sind auf der Website www.evard.ch unter der Rubrik «Telefonie und Internet» ersichtlich und aktuell beschrieben. Ferner wird der zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung gültige Umfang und Inhalt der Dienstleistung im Vertrag aufgeführt. Evard behält sich das Recht vor, den Umfang und Inhalt der Dienstleistungen jederzeit zu ändern. Umfang und Preise von EvardPhone und EvardNet ergeben sich aus dem vom Kunden unterzeichneten Vertrag, den vorliegenden Geschäftsverbindungen und der zum Vertrag gehörenden jeweils aktuellen Preisliste von EvardPhone. Der Kunde akzeptiert, dass die Dienstleistungen nur bezogen werden können, falls die erforderlichen technischen und vertraglichen Voraussetzungen vorliegen,. Die Nutzung von EvardPhone und EvardNet setzt einen mit Evard-Signal versorgten, betriebsbereiten Kabelfernsehanschluss voraus. Verweigert der Hauseigentümer die Errichtung der notwendigen Tauglichkeit der Hausverteilanlage oder können die technischen Voraussetzungen nicht eingehalten/erreicht werden, gilt die Anmeldung des Kunden als gegenstandslos. Für den Bezug der Dienstleistungen benötigt der Kunde mindestens ein geeignetes, analoges Telefon-Endgerät. Evard unterstützt die meisten in der Schweiz zugelassenen Geräte, für das Nichtfunktionieren von Endgeräten wird jegliche Haftung abgelehnt. Evard nimmt auf ihrer Hotline Störungsmeldungen entgegen. Störungen, die in ihrem Einflussbereich liegen, wird Evard versuchen so rasch wie möglich zu beheben.

3. Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, seine exakte Adresse (Standort) zu nennen, um die Standorterkennung bei der Anwahl von Notfallnummern sicherzustellen. Der Kunde ist sich bewusst, dass die Standortbestimmung bei der Anwahl von Notfallnummern einzig bei der vorgenannten Stammadresse möglich ist. Wählt sich der Kunde von einem anderen Standort in eine Notfallnummer ein, so wird die Standorterkennung nicht gewährleistet. Der Kunde ist verpflichtet, Evard einen Wohnungswechsel mindestens 3 Wochen vor dem Umzug schriftlich zu melden. Unterlässt er dies, so haftet er für die Adressnachforschungskosten.

4. Kabelmodem
Gegenstand Evard überlässt dem Kunden das bezeichnete Kabelmodem zum Gebrauch. Der Kunde verpflichtet sich zu sorgfältiger Behandlung des Objektes. Eigentum Das Kabelmodem bleibt während der gesamten Vertragsdauer und auch danach im Eigentum von Evard. Die Begründung von Pfand- oder Retentionsrechten zugunsten Dritter ist ausgeschlossen. Im Falle von Pfändungen, Retentionen oder Verarrestierungen ist der Kunde verpflichtet, dies Evard unverzüglich mitzuteilen und das zuständige Betreibungs bzw. Konkursamt auf das Eigentum von Evard am Kabelmodem hinzuweisen. Verwendung Das Kabelmodem darf nur zur Benützung der EvardNet- und EvardPhone-Dienstleistungen von Evard benützt werden. Jede andere Verwendung des Kabelmodems durch den Kunden ist ausdrücklich untersagt. Untersagt ist ferner das Öffnen des Kabelmodem-Gehäuses, die Überlassung des Kabelmodems an Dritte sowie der Anschluss an eine andere als die vertraglich
bezeichneten Kundenangaben und TV-Dose. Störungen Bei Störungen des Kabelmodems ist Evard zu benachrichtigen.
Evard ist für den Ersatz eines defekten Kabelmodems besorgt. Massnahmen zur Reparatur des Kabelmodems sind dem Kunden untersagt. Ein Anspruch auf Rückvergütung infolge Ausfalls des Kabel modems auch in Zusammenhang mit Gebühren aus anderen Vereinbarungen besteht nicht. Ebenso wenig können Forderungen aus Schäden an angeschlossenen Geräten geltend gemacht werden. Haftung Der Kunde haftet für alle Beschädigungen des Gerätes durch unsachgemässe Bedienung, Blitzschlag und aussergewöhnliche Abnützung. Weiter haftet der Kunde für alle Schäden, die Evard und/oder Dritten durch unsachgemässe Bedienung, Diebstahl oder Missbrauch erwachsen. Wird Evard das Kabelmodem als gestohlen gemeldet, benötigt Evard maximal einen halben Arbeitstag, um den Anschluss zu sperren. Der Kunde hat die Pfl icht, einen Diebstahl unverzüglich bei der Hotline zu melden sowie einen entsprechenden Polizeirapport innert Wochenfrist an Evard zu übermitteln. Allfällige Verbindungskosten, welche in dieser Zeit anfallen, gehen zu Lasten des Kunden. Evard ist berechtigt, bei Vertragsverletzungen des Kunden den Dienst ausser Betrieb zu setzen, bis der vertrags- und rechtmässige Zustand wieder hergestellt ist. Bei Abschaltung des Dienstes aus obgenannten Gründen bleiben die Notfallnummern im Rahmen der gesetzlichen Aufl agen erreichbar. Die Installation des Kabelmodems ist Sache des Kunden. Dies gilt ebenso für die Telefonausrüstung und allfällige Hausverteilanlage. Evard übergibt dem Kunden eine Installationsanleitung für die Modeminstallation eines analogen Telefons. Für unsachgemässe Installation, auch wenn diese durch Fachhändler oder andere Dritte vorgenommen wurde, übernimmt Evard keine Haftung.

5. Hausinstallation
Der Kunde anerkennt, dass Evard keine Haftung für eine fehlerhafte oder nicht funktionierende Hausinstallation übernimmt. Evard weist darauf hin, dass die Hausinstallation von einem Fachhändler auszuführen ist. Bringt eine Hausinstallation Störungen und Schäden in der Infrastruktur von Evard, kann diese umgehend die Diensterbringung für den Kunden einstellen und den entstandenen Schaden einfordern.

6. Verantwortung des Kunden
Die Benutzung des Anschlusses liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, auch wenn diese durch unbefugte Dritte geschehen ist. Alle anfallenden Gebühren, welche sich durch die Benutzung des Anschlusses ergeben, sei es durch die Benutzung von kostenpfl ichtigen Telefon-Angeboten oder auf ausdrücklichen Wunsch sind vom Evard-Kunden zu bezahlen.
Der Kunde ist für jede Benutzung seines Kabelfernsehanschlusses in Zusammenhang mit den Dienstleistungen
verantwortlich, ebenso für die Benutzung durch Dritte. Alle in Rechnung gestellten Gebühren für die Benutzung der Dienstleistungen über seinen Kabelfernsehanschluss sind durch den Kunden zu begleichen. Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleistungen im Rahmen der vertraglichen sowie der anwendbaren schweizerischen und internationalen Gesetze und Vorschriften zu benutzen. Evard übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte der Mitteilungen, die der Kunde übermittelt oder Dritten zugänglich macht. Evard behält sich vor, nach eigenem Ermessen den Dienst ohne vorherige Benachrichtigung zu sperren, falls dieser Inhalte übermittelt, die zu einer Haftbarkeit führen könnten oder diesen Vertrag oder anwendbares Recht potentiell oder tatsächlich verletzen. Der Kunde anerkennt, dass insbesondere, aber nicht abschliessend, die Übermittlung von Material oder Informationen, die gegen das anwendbare Recht verstossen, das Tätigen von unerwünschten Werbeanrufen oder das übermitteln von unerwünschten Werbemitteilungen oder sonstigen unverlangten Mitteilungen, die Belästigung von Drittpersonen etc. Sowie alle Tätigkeiten, die diesen Vertrag oder anwendbares Recht potentiell oder tatsächlich verletzen, nicht erlaubt sind und zur fristlosen Kündigung dieses Vertrags durch Evard führen können.

7. Bestellung oder Bezug von Waren und Dienstleistungen
Wenn Kunden über Ihre Anschlüsse Dienstleistungen und Waren bestellen, welche über kostenpflichtige Nummern (z.B: 08xx/09xx) angeboten werden, kann Evard die Beträge auf der Rechnung belasten. Die Bestimmungen dieser Ziffer kommen auch dann zur Geltung, wenn Evard nur mit dem Inkasso für Dritte beauftragt ist. Diese sind direkte und ausschliessliche Ansprechpartner für Beanstandungen betreffend Waren oder Dienstleistungen im Bezug auf die kostenpflichtigen Nummern.

8. Portierung
Eine Nummern-Portierung (Mitnahme der Rufnummer) kann nur mittels vorangehender schriftlicher Bevollmächtigung des Kunden durchgeführt werden. Der Kunde anerkennt, dass eine Portierung zwischen vier und fünf Wochen dauern kann.
Inaktive Nummern werden nach gesetzlicher Frist gelöscht.

9. Rufnummern
Evard teilt dem Kunden eine Rufnummer aus dem ihr von den Telekommunikationsbehörden zur Verfügung gestellten Nummernblock zu. Diese zugewiesene Rufnummer ist für den Kunden im Rahmen der von Evard zu erbringenden Dienstleistungen für die Vertragsdauer exklusiv und nicht übertragbar. Die Rufnummer geht nicht in das Eigentum des Kunden über. Eine Übertragung von Rufnummern kann nicht an Dritte durch Vererbung, Verkauf, Verpfändung, Ausleihe, Zurverfügungstellen oder auf sonstige Weise ohne ausdrückliche Zustimmung von Evard übertragen werden. Kunden können im Rahmen der Dienstleistung Wunschnummern ihre Rufnummer kostenpflichtig auswählen, falls diese noch erhältlich und verfügbar ist. Der Kunde hat jedoch keinesfalls Anspruch auf eine bereits vergebene Nummer. Evard übernimmt keine Haftung und Verantwortung für Rechtsstreitigkeiten, welche sich aus einer Zuteilung einer oder mehrerer Nummern wie ganzer Nummernblöcke ergeben. Die Rufnummer kann ohne Kostenfolge geändert werden, sofern betriebliche oder technische Gründe eine Rufnummeränderung erforderlich machen oder die Behörden es fordern. Ein persönlich motivierter Rufnummerwechsel ist mit Kostenfolge möglich.

10. Was ist bei Geräten, die wir Ihnen zum Gebrauch überlassen, zu beachten?
Geräte, die wir Ihnen für den Bezug unserer Dienstleistungen während der Vertragsdauer zum vertragsgemässen Gebrauch überlassen, verbleiben in unserem Eigentum. Die Geräte dürfen nicht verändert werden. Bei Ausfall eines Gerätes besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder Anrechnung von Abonnementsgebühren. Nach Beendigung des Vertrages müssen Sie uns die Geräte innerhalb von 14 Tagen zurückzusenden, ansonsten können wir Ihnen eine Entschädigung von pauschal CHF 500.– in Rechnung stellen. Sollten die Geräte Beschädigungen oder Abnützungsspuren aufweisen, die über das übliche Mass hinausgehen, können wir Ihnen die anfallenden Wiederbeschaffungskosten in Rechnung stellen.

11. Verzeichnisse
Der Kunde anerkennt, dass seine Daten ohne Gegenbericht auf seinen Wunsch in ein Verzeichnis eingetragen werden.
Evard kann Dritte, wie Swisscom Directories beauftragen, die Daten eintragen zu lassen. Evard übernimmt keine
Verpflichtung und Haftung für die Überprüfung auf Richtigkeit der vom Kunden übermittelten Daten.

12. Preise und Zahlungsbedingungen
Die aktuellen Preislisten auf www.evard.ch sind massgebend. Kunden akzeptieren dies mit der Inanspruchnahme der Dienstleistung. Evard behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuellen Preise können auf der Website www.evard.ch unter der Rubrik «Telefonie» eingesehen oder telefonisch bei Evard nachgefragt werden. Aufgrund der Aufzeichnungen von Evard erstellt diese die Rechnungen. Die Rechnung gilt auch dann als richtig, wenn der Kunde Einwände gegen die Rechnung erhebt, die technischen und administrativen Abklärungen von Evard aber keine Anhaltspunkte für Fehler ergeben. Der Kunde verpflichtet sich, die Rechnungen netto innert 30 Tagen zu bezahlen.
Abonnementsgebühren sind zusammen mit den Gesprächen zu bezahlen. Die Zahlungsart und die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Vertrag sowie aus der Rechnung selbst. Bei Zahlungsverzug behält sich Evard das Recht vor, die Dienstleistungen zu unterbrechen oder den Vertrag fristlos zu beenden. Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die Evard durch den Zahlungsverzug entstehen. Evard kann eine Mahngebühr erheben. Auch während eines Unterbruchs der Dienstleistungen wegen Zahlungsverzugs sind die monatlichen Kosten sowie weitere vom Kunden verursachte Kosten zu bezahlen. Der Kunde und Evard verzichten auf die gegenseitige Verrechnung von Forderungen bei einem technischen Unterbruch. Hat Evard begründete Zweifel, ob der Kunde die Zahlungsbedingungen einhalten wird, kann sie Vorauszahlung oder eine Sicherheitsleistung vom Kunden verlangen.

13. Internetzugang
Der Internetzugang über die Kabeltelefonie, via den analogen Telefonanschluss eines EvardPhone-Kabelmodems, ist nicht empfehlenswert. Evard lehnt jegliche Haftung und Gewährleistung für Internet über analoge Kabeltelefonie ab. Wir empfehlen für die Internetverbindung einen mit Evard-Signal versorgten, betriebsbereiten Kabelinternet-Anschluss.

14. Weiterverkauf
Ein Weiterverkauf der bezogenen Dienstleistungen ist nicht gestattet. Darin eingeschlossen ist die Aufteilung eines Anschlusses auf mehrere Unter-Parteien (Share-System).

15. Haftung
Die Verbindungen der Telekommunikations-Dienstleistung EvardPhone in das Festnetz werden durch Evard sicher gestellt.
Evard steht dem Kunden für die sorgfältige Erbringung ihrer Dienstleistungen ein. Das Ausbleiben von Funktionsstörungen und Unterbrüchen sowie die jederzeitige Verfügbarkeit der Dienstleistungen und das Erreichen der Notfallnummern kann sie nicht gewährleisten. Evard schliesst im rechtlich zulässigen Umfang jede Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Schäden, welche durch höhere Gewalt, Verzug oder infolge rechts- oder vertragswidriger Nutzung der Dienstleistungen, Leistungsstörungen bei Drittlieferanten sowie für das Erreichen der jeweiligen Notfallnummern, aus.
Auch kann Evard keine Gewährleistung für bestimmte Gesprächskapazitäten geben.Ergibt sich aufgrund einer
Mängelbehebung, dass die Ursache durch Fehlmanipulation des Kunden, durch die Installation oder unsachgemässen
Umgang mit der Hardware oder anderen kundenseitigen Ursachen hervorgerufen wurde, so berechtigt dies Evard, die angefallenen Aufwendungen dem Kunden in Rechnung zu stellen. Kabelnetze müssen wie alle physikalischen Übertragungsmedien gewartet werden. Dadurch können in einem Teilbereich kurzzeitige Ausfälle entstehen. Vorhersehbare Betriebsunterbrüche, die zur Behebung von Störungen, zur Verrichtung von Wartungsarbeiten oder zu Aus- oder Umbau der Leistungsverbesserung notwendig sind, werden soweit wie möglich frühzeitig auf der Webseite www.evard.ch angezeigt und publiziert. Evard übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für die Vollständigkeit der publizierten Daten. Wird der Anschluss zum Bezug von Waren und Dienstleistungen Dritter genutzt, gilt Evard nicht als Vertragspartner. Evard lehnt jegliche Haftung und Gewährleistung im Zusammenhang mit bezogenen Waren oder Dienstleistungen Dritter ab.

16. Höhere Gewalt
Evard haftet nicht, wenn die Dienstleistung aufgrund höherer Gewalt und spezieller Ereignisse unterbrochen, teilweise oder auch nur teilweise beschränkt oder gar unmöglich ist. Zur höheren Gewalt gehören insbesondere Naturereignisse von besonderer Intensität (wie Überschwemmungen, Erdbeben, usw.), kriegerische Ereignisse, Streik, Terrorismus, unvorgesehene Einschränkungen und Restriktionen durch Behörden, Stromausfall, Virenbefall, Leistungsstörungen bei Drittlieferanten.


17. Dauer und Beendigung
Die vorliegenden AGB treten in Kraft und beginnen, sobald Evard den rechtsgültig vom Kunden unterzeichneten Vertrag erhält und die Anmeldung des Kunden durch Evard akzeptiert wird. In allen Fällen jedoch mit der Benutzung der Dienstleistungen durch den Kunden. Evard behält sich das Recht vor, Anmeldungen abzulehnen. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vertragsdauer unbestimmt (Mindestvertragsdauer 12 Monate). Der Vertrag kann anschliessend von beiden Parteien jederzeit unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist auf ein Monatsende schriftlich gekündigt werden.
Bezieht der Kunde mehrere Dienstleistungen von Evard, muss er angeben, welche davon gekündigt werden soll. Zudem ist Evard berechtigt, jederzeit bei Verletzung dieser AGB den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Der Wegzug des Kunden aus dem Einzugsgebiet der Dienstleistungen von der Evard oder der Umzug in eine Liegenschaft innerhalb des Einzugsgebietes der Dienstleistungen von Evard, die technisch nicht tauglich ist, heben das Vertragsverhältnis mit Eintritt des erwähnten Ereignisses nicht automatisch auf. Eine Rückvergütung von bezahlten Gebühren prorata temporis ist nur bei ordentlicher Kündigung möglich. Sollte sich der Kabelnetzanschluss oder die Hausinstallation bei Vertragsantritt als nicht tauglich für die Dienstleistung erweisen, kann der Vertrag per sofort aufgelöst werden, vorausgesetzt, dass das dem Kunden zugestellte Material innerhalb von 14 Tagen an Evard retourniert wird. Wird diese Rückgabefrist überschritten, kommt die Mindestvertragsdauer von 12 Monaten zur Anwendung.

18. Vertragsänderung
Evard behält sich das Recht vor, diese AGB, die Dienstleistungen sowie die Preise jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuellen und verbindlichen AGB, Dienstleistungen sowie Preise können auf der Website www.evard.ch unter der Rubrik «Telefonie» eingesehen oder telefonisch bei Evard nachgefragt werden. Die Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Form mitgeteilt. Im Falle von Änderungen der AGB, Dienstleistungen oder Preise durch Evard ist der Kunde jedoch berechtigt, den Vertrag ohne weitere Kostenfolge mit sofortiger Wirkung innerhalb von 14 Tagen seit Publikation oder in Krafttretung der neuen AGB schriftlich zu kündigen.

19. Datenschutz
Es gelten die geltenden Bestimmungen des Fernmelde- und Datenschutzes. Nur Daten, welche für die Vertragserfüllung, damit auch zur Beziehung zum Kunden und deren Entwicklung, der Verrechnung und Rechnungsstellung, der Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur sowie der Gewährleistung einer angemessenen Dienstleistungsqualität notwendig sind, werden von Evard bearbeitet und gespeichert.
Der Kunde anerkennt, dass Evard Kundendaten intern benutzen und bearbeiten darf.
Ferner stimmt der Kunde zu, dass Evard Kundendaten zwecks Leistungsverbesserung oder zu Fehlerdiagnose oder für Inkassozwecke an ausgewählte Dritte weitergeben kann. Dazu gehören die technischen Betreuerfirmen der Evard. Für die Erkennung bei der Wahl von Notfallnummern ist die Weitergabe an Dritte gesetzlich vorgeschrieben. Ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden werden Dritten KEINE Daten für Verkaufs-, Marketing- oder Werbezwecke weitergegeben.

20. Geistiges Eigentum und andere Rechte
Der Kunde erhält von Evard die Gewähr für das Recht zu Gebrauch und Nutzung. Alle übrigen Rechte wie insbesondere Eigentum- und Markenrecht, Urheberrechte an und in Zusammenhang mit den Dienstleistungen verbleiben bei Evard und allfälligen berechtigten Dritten und dürfen von den Kunden nicht genutzt werden.

21. Übertragung von Rechten und Pflichten
Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von Evard.

22. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen Evard und dem Kunden ist Nidau. Evard ist jedoch berechtigt, ihre Ansprüche nach eigener Wahl auch am Wohnsitz oder Sitz des Kunden geltend zu machen.

Aktuelle Gebühr:
Verbindungsgebühr (gilt für sämtliche erbindungen exkl. Flatrate-Angebote)
SFr. 0.04
Inland
Verbindungen ins Festnetz schweizweit Mo – Fr 08:00 – 17:00 (exkl. Flatrate-Angebote)
Verbindungen ins Festnetz schweizweit Mo – Fr 17:00 – 08:00 und Sa und So (exkl. Flatrate Angebote)
Verbindungen ins Mobilnetz CH
  SFr. 0.06/Min.
SFr. 0.03/Min. SFr. 0.27/Min.

Andere Minuten-Preisliste siehe EvardPhone-Preisliste
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (Ausgabe EvardPhone 05-2012) von Evard Antennenbau AG sind integrierter Bestandteil dieses Vertrages. Bei ABO inkl. Internet sind zusätzlich die Geschäftsbedingungen „Kabelinternet“ von Evard Antennenbau AG gültig.

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